WEG steht Unterlassungsanspruch gegen Betreiber eines Eiscafés zu – Eiscafé ist kein Laden

Sieht die Teilungserklärung eine Nutzung einer Teileigentumseinheit als Laden vor, kann in dieser kein Eiscafé betrieben werden, in dem auch Speisen und Getränke verkauft werden und eine Bestuhlung vorhanden ist. Ein Anspruch auf Unterlassung einer vereinbarungswidrigen Nutzung besteht auch gegen den Mieter, selbst wenn der Mietvertrag eine derartige Nutzung gestattet.

LG Frankfurt am Main, Urt. v. 27.09.2018 – 2-13 S 138-17-

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